Öffentliche Bekanntmachungen / Ortsrecht: Gemeinde Volkertshausen

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Öffentliche Bekanntmachungen/ Ortsrecht

Eine Zusammenstellung von Satzungen und Gebührenverordnungen der Gemeinde Volkertshausen finden Sie hier

Kommunale Wärmeplanung für die Gemeinde Volkertshausen

Artikel vom 12.06.2024

Bereitgestellt am 12. Juni 2024

Gemeinde Volkertshausen

Landkreis Konstanz

Kommunale Wärmeplanung für die Gemeinde Volkertshausen

Fachgutachten Fa. Endura

Gemäß Beschluss des Gemeinderats wurde die Fa. Endura im Konvoi mit mehreren Nachbargemeinden (Aach, Engen, Hilzingen, Mühlhausen-Ehingen, Tengen) mit der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung für unsere Gemeinde beauftragt. Zunächst erfolgte eine umfangreiche Datenerhebung. Daran anschließend wurde von der Fa. Endura eine Bestandanalyse sowie eine Potentialanalyse für Volkertshausen erstellt. Daraus wurde im Benehmen mit der Verwaltung eine "Wärmewendestrategie" mit 5 priorisierten Maßnahmen für die Gemeinde entwickelt.

Die Ergebnisse der Kommunalen Wärmeplanung für die Gemeinde Volkertshausen wurden von der Fa. Endura in einem Fachgutachten zusammengestellt, das dem Gemeinderat in der Sitzung vom 6. Mai 2024 vorgestellt wurde.

Gemäß § 27 Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) ist die Öffentlichkeit bei der Erstellung des kommunalen Wärmeplans zu beteiligen. Daher wird das Fachgutachten "Kommunale Wärmeplanung Volkertshausen" vom 13. Juni bis 31. Juli 2024 beiliegend zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt.

Innerhalb dieses Zeitraums können Anmerkungen zum vorgenannten Fachgutachten bei der Gemeinde Volkertshausen, Hauptstraße 27, 78269 Volkertshausen, schriftlich oder per Email unter rathaus@volkertshausen.de eingereicht werden. Der Gemeinderat wird die Kommunale Wärmeplanung für Volkertshausen dann in einer Sitzung im Herbst beschließen.

Fachgutachten_Kommunale_Wärmeplanung_Volkertshausen (PDF-Datei)